Führerscheinklasse B197 (Automatik)

Neu seit April 2021!

Was darf ich mit der Führerscheinklasse B197 (Automatik) fahren?

  • Kraftfahrzeuge  - ausgenommen Kfz der Klassem AM, A1, A2, A - bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personenaußer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt
  • Sie müssen mindestens 18 (oder 17 im Rahmen des begleiteten Fahrens) sein.
  • Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 alt sein.
  • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Weiterhin gilt:
    Die gesamte Fahrausbildung kann nach wie vor auf einem Pkw mit Schaltgetriebe erfolgen. Auch in diesem Fall dürfen im Inland und im Ausland Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatik-getriebe gefahren werden.

Dauer der Fahrausbildung

Theorie:

  • 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

 

  • mind. 10 Schaltwagenstunden + 15-minütige Schaltkompetenz überprüft durch den Fahrlehrer
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen


Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 55 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Besonderheiten

Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn

  • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
  • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.


Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

Außerdem ist zu beachten

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden
  • Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben

Nachweise und Unterlagen, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beiliegen müssen

  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung Sehtest
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis und Aufenthaltstitel

Vereinbaren Sie gerne direkt einen Beratungstermin mit uns. Auch über unseren Live-Chat können Sie Kontakt aufnehmen.

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Quelle: www.flvbw.de

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FachWerk.Akademie GmbH Fahrschule
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Impressionen

Ansprechpartner:

 

Norbert Heining, Fahrschulleiter
Telefon: 0157 52472210

Frank Rehbein
, Bereichsleiter
Telefon: 02841 8812942
Mobil: 0179 6123129

Fax: 02841 6584971
frank.rehbein@akademie-fachwerk.de

Erreichbarkeit:


Montag - Freitag: 07:30 bis 16:30 Uhr

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