Führerscheinklasse C

Was darf ich mit der Führerscheinklasse C fahren?

Schwere LKW

  • Kraftfahrzeuge  - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A, D1 und D - mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen, über 3500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
  • Ausgenommen sind alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen D1 und D, auch bei jeweils weniger als acht Fahrgastplätze
  • Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein (18, wenn die Führerscheinausbildung teil einer Ausbildung ist)
  • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
  • Eingeschlossene Klassen: C1

Dauer der Fahrausbildung

Theorie:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
    (Bei Vorbesitz von C1 oder D1 nur 4 Doppelstunden, bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden)

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 Dunkelheit
    • Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
      Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 Dunkelheit
      Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 Dunkelheit
      Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 Dunkelheit

Welche Prüfungen muss ich machen?

Theorieprüfung:

  • Fragebogen mit 37 Fragen


Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 85 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Quelle: www.flvbw.de

Außerdem ist zu beachten

  • Alle C-Klassen müssen nach 5 Jahren verlängert werden
  • Wird eine der C-Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird
  • Eine gewerbsmäßige Güterbeförderung kann nur mit der Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden; auch diese muss alle 5 Jahre verlängert werden.
    Die hierfür erforderlichen Module können in unserer Fahrschule wahrgenommen werden

Nachweise und Unterlagen, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beiliegen müssen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis und Aufenthaltstitel

Vereinbaren Sie gerne direkt einen Beratungstermin mit uns. Auch über unseren Live-Chat können Sie Kontakt aufnehmen.

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Impressionen

Ansprechpartner:

 

Norbert Heining, Fahrschulleiter
Telefon: 0157 52472210

Frank Rehbein
, Bereichsleiter
Telefon: 02841 8812942
Mobil: 0179 6123129

Fax: 02841 6584971
frank.rehbein@akademie-fachwerk.de

Erreichbarkeit:


Montag - Freitag: 07:30 bis 16:30 Uhr

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